Mobile Tankstellen Vorschriften

Artikelnummer: 100672  |  Kategorie: Mobile Tankstellen


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Inspektion und Prüfung von Tankanlagen

Bei den mobilen Tankanlagen von Tankhandel Zieglmeier handelt es sich bei den meisten Modellen aus gefahrgutrechtlicher Sicht um so genannte „Großpackmittel“, auch Intermediate Bulk Container (IBC) genannt. Für diese als mobile Tankanlagen eingesetzten IBC ist eine wiederkehrende Prüfung nach 2,5 Jahren und eine Inspektion nach 5 Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

Wir von Tankhandel Zieglmeier sind Ihr Partner in Sachen Prüfung und Inspektion!

 

Wir prüfen für Sie:

•  Containerdaten und Allgemeinzustand

• Äußeren Zustand und Kennzeichnung

• Bedienausrüstung wie Armaturen

• Dichtheit

 

Ohne diese Prüfung erlischt die Erlaubnis für den Betrieb einer mobilen Tankanlage! Im Havariefall sind damit weder die gesetzlichen noch versicherungstechnischen Voraussetzungen erfüllt. Lassen Sie es nicht darauf ankommen – wir informieren Sie zu Prüfungen und Inspektionen.

 

 

 

Zulassung von mobilen Tankanlagen nach ADR

Mobile Tankanlagen unterliegen dem Europäischen Übereinkommen über die „internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR: Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Dieses Übereinkommen regelt den Transport in Bezug auf die Transportbehältnisse, der Sicherung der Ladung sowie die Kennzeichnung von Gefahrgut.

Das ADR fordert vom Fahrer einen Gefahrgutführerschein und von allen am Transport Beteiligten den Nachweis von Kenntnissen über die Gefahrgutvorschriften sowie die Gefahrgutkennzeichnung mit Gefahrzetteln und orangefarbener Warntafel mit der Gefahrnummer und UN-Nummer.

Im Fahrzeug sollten eine Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schutzhandschuhe) und ein Feuerlöscher mitgeführt werden.

Kraftstofftransporte können unter bestimmten Umständen von den Vorschriften des ADR befreit sein. Das bedeutet also, dass mobile Tankanlagen bei Einhaltung bestimmter Vorgaben nach ADR zulässig sind, auch wenn Sie keine ADR-Zulassung haben.

 

Ausnahme 1: „Handwerkerregelung“

Um den Transport geringer Mengen von Gefahrstoffen, z. B. für die mobile Betankung, zu ermöglichen, wurde die so genannte „Handwerkerregelung“ (Beförderung nach ADR 1.1.3.1c) etabliert. Die Handwerkerregelung besagt, dass Kraftstoff bis maximal 1000 Punkte (siehe Punktetabelle) in einem zugelassenen Behälter transportiert werden darf.

Bei der Anwendung der Handwerkerregelung treten die Bestimmungen des ADR nicht in Kraft, es sind kein Feuerlöscher, Beförderungspapier, keine Kennzeichnung, keine Fahrerausbildung notwendig. Die Einzel-Verpackung des Kraftstoffs (zum Beispiel ein IBC) darf 450 Liter Diesel und 333 Liter Benzin nicht überschreiten.

Die Vorschriften:

• Maximalmenge < 1000 Punkte

• Max. Größe pro Verpackungseinheit = 450 Liter Diesel, 333 Liter Benzin

• Ladungssicherung

• Die Beförderung ist nicht Primärzweck des Kraftstofftransports

• ADR-Fahrerausbildung ist nicht notwendig

• Beförderungspapier ist nicht notwendig

• Erhöhte Haftpflichtversicherung ist nicht notwendig

• Eine spezielle Fahrzeugzulassung ist nicht notwendig

• Orange Tafel ist nicht notwendig

• ADR-Fahrzeugausrüstung ist nicht notwendig

 

Produkt Höchstmenge Faktor

Heizöl/Diesel 1000 l 1

Ausnahme 2: 1000 Punkte Regelung

Die Beförderung von Gefahrgut innerhalb einer Freigrenze (1000 Punkte, Beförderung nach ADR 1.1.3.6 b) wird häufig genutzt und darf immer angewendet werden, wenn 1000 Punkte wie folgt nicht überschritten werden:

 

Benzin                                  333 Liter              Faktor 3

Propangas                          333 kg                  Faktor 3

Stadtgas, verdichtet       20 l                        Faktor 50

 

 

Nötig sind:

• Beförderungspapier (Lieferschein ohne Formpflicht)

• Konforme Verpackung mit Gefahrzettel & Kennzeichnung (Flüssigkeit und UN-Nummer)

• Ladungssicherung

• Geprüfter 2 kg Feuerlöscher

• Bei Tunnels: Reduzierte Eintragung in Begleitpapier (Lieferschein)

 

Nicht nötig sind:

• ADR-Fahrerausbildung

• Erhöhte Haftpflichtversicherung

• Spezielle Fahrzeugzulassung, ADR-Fahrerausbildung

• Orange Tafel

 

 

 

 

 

Regelungen Betankung

„Zulässig nach ADR“ gilt nicht für den Betankungsvorgang!

Der Hinweis „ADR-Zulassung“ besagt lediglich, dass der Transport des Behälters unter bestimmten Bedingungen zulässig ist. Für die Betankungsvorgänge der mobilen Tankstelle gelten alle bestehenden Verordnungen, von der Betriebssicherheitsverordnung bis hin zum Wasserhaushaltsgesetz. Der Hersteller-Hinweis „ADR-Zulassung“ sagt also nichts über den Betankungsvorgang aus!

Man sollte also unbedingt bereits beim Kauf einer mobilen Tankstelle prüfen, ob die mobile Tankanlage über ein TÜV-Gutachten verfügt und gesetzeskonform betrieben werden kann. Lassen Sie sich dazu gerne bei uns beraten!

 

UN Nummern

Eine UN-Nummer ist die Kennnummer für alle gefährlichen Stoffe und Gefahrgüter. Die UN Nummer ist als Zahl auf der orangen Gefahrentafel auf allen Gefahrguttransporten zu finden, und zwar in der zweiten Zeile. Die UN Nummer beschreibt die Zusammensetzung des Transportguts.

Bei Transporten muss sie auch auf dem Beförderungspapier eingetragen sein. Die UN-Nummer sollte bei einem Unglück den Hilfskräften mitgeteilt werden, da dadurch deren Einsatz besser koordiniert werden kann.

 

Eine Auswahl der wichtigsten brennbaren Flüssigkeiten mit UN-Nummer

 

1202: Diesel oder Heizöl

1203: Benzin oder Ottokraftstoff

1223: Petroleum und JET-A1 (Kerosin)

1230: Methanol

1428: Natrium

1950: Sprühdosen mit entflammbaren Aerosolen

1965: Flüssiggas

2074: Acrylamid

 

 

 

 

Mobile Tankanlagen: Einsatzorte

Mobile Tankanlagen sind nicht für Lagerzwecke geeignet und sollten nur im Freien verwendet werden! Der TÜV empfiehlt, bei einer mobilen Tankanlage nur so viel Kraftstoff mitzunehmen, wie man benötigt. Am besten kalkuliert man so, dass man die Tankstelle leer wieder zurückbringen kann.

Die mobile Tankanlage transportiert man am besten auf einem offenen Fahrzeug oder auf einem passenden Anhänger. Der Grund für diese Empfehlung ist einfach: Benzin verursacht Dampfdruck, der bei professionellen Tankanlagen über Überdruckventile abgebaut wird. Dabei werden Dämpfe frei, die im geschlossenen Fahrzeug problematisch werden können.

Eine mobile Tankstelle sollte darum auch nicht in einem Gebäude abgestellt werden, sondern am besten auf einer Auffangwanne unter einem Dach. Damit hält man sich auch an das Wasserhaushaltsgesetz. Die Auffangwanne sorgt dafür, dass auf keinen Fall Treibstoff in die Umwelt gelangen kann. Sie finden die passenden Auffangwannen für ihre mobile Tankanlage in unserem Sortiment!

 

Unsere Produkte für die mobile Betankung

Mit unseren Produkten reduzieren Sie die Gefahren im Bereich der mobilen Betankung auf ein Minimum. Wir bieten für jeden Zweck das passende Produkt - egal ob für Diesel oder Benzin, ob explosionssichere Kanister oder doppelwandige Behälter für den Transport in Wasserschutzgebieten.

Wir bieten Kraftstoffbehälter für den Profi-Einsatz. Unsere Kunststoffbehälter sind elektrostatisch leitfähig und dadurch explosionssicher, die Pumpen unserer mobilen Tankstellen verfügen über eine Abschalt-Automatik und einen Explosionsschutz mit ATEX-Zertifikat. Die Motoren sind gekapselt, abgedichtet und druckstoßfest.

 

 

 

Die richtige Lagerung von Benzin

Was tun, wenn nach der Betankung nicht die gesamte Benzinmenge verbraucht wurde?

Für die Lagerung von Benzin sind eine Reihe gesetzlicher Verordnungen zu beachten, die in der Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Garagenverordnung festgelegt sind

In unserer Liste finden Sie die zulässigen Lagermengen, die Anforderungen an die Lagerstätten und die erforderliche Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber klar definiert. Für Lagertanks

ab einer Größe von 200 Litern wird eine Rückhalteeinrichtung gefordert (z. B.

Auffangwanne), davon ausgenommen sind natürlich doppelwandige Systeme.

 

Lagerung in Wohnung             nicht gestattet

Lagerung in Keller                     maximal 10 Liter

Lagerung im Verkaufsraum    bis 200 m² maximal 60 Liter

200 m² bis 500 m² maximal 200 Liter

über 500 m² maximal 300 Liter

bis 300 Liter im F30-Schrank, bis 500 Liter im F90-Schrank

Lagerung im Arbeitsraum       bis 5 Liter ohne Schrank, bis 20 Liter im Stahlschrank, bis 300 Liter im F30-Schrank, bis 500 Liter im F90-Schrank

Lagerung im Freien                  bei aktiver Lagerung Abstand von 10 m, bei passiver Lagerung bis 200 Liter Abstand 3 m, bei passiver Lagerung bis < 1000 Liter Abstand 5 m zum Gebäude

Eine Gefährdungsbeurteilung wegen Explosionsgefahr ist in allen Fällen erforderlich!

Außerdem müssen die Allgemeine Sorgfaltspflicht nach WHG § 5, der Besorgnisgrundsatz § 62 sowie die Garagenverordnung eingehalten werden. Letztere besagt, dass die Lagerung in der Garage bis maximal 20 Litern in Kleingaragen mit einer Größe von maximal 100 m² zulässig ist.

 

 

 

 

 

 

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