Was sind Löschwasserrückhalteanlagen?

2024-01-23 11:16:00 / Wassertank Löschwassertanks

Löschwasserrückhalteanlagen sind Auffangsysteme zur Sammlung und Zwischenlagerung von Löschwasser. Dies können zum Beispiel Auffang- und Rückhaltebecken sein, sowie sogenannte Absetzbecken oder Sedimentationsbecken. Auch mobile Wassertankanhänger können als Löschwasserrückhaltevorrichtung dienen, welche für den Einsatz eigens angeliefert und nach der Nutzung zur entsprechenden Entsorgung des Löschwassers abtransportiert werden.
Hier finden Sie ein Näheres zu einem unserer mobilen Löschwasserbehälter:
https://www.tankhandel.de/Der-TankTainer-von-Tankhandel-Helfer-in-der-Not


Löschwasserrückhaltungssysteme sind häufig in industriellen Anlagen, Lagerstätten und anderen Orten zu finden, wo mit gefährlichen Stoffen hantiert wird. Welche Unternehmen eine Löschwasserrückhaltung installieren müssen, wird in jedem spezifischen Fall von den verantwortlichen Wasserbehörden geprüft.

Warum sind Löschwasserrückhalteanlagen wichtig?

Löschwasserrückhaltungssysteme wurden dazu entwickelt, um Löschwasser direkt bei der Brandbekämpfung aufzufangen. Die Absicht besteht darin zu verhindern, dass verschmutztes Löschwasser in die Umwelt und Gewässer gelangt, denn kontaminiertes Löschwasser kann nach dem Löschvorgang mit Schadstoffen oder gefährlichen Substanzen angereichert sein. Es ist wichtig, dieses Löschwasser kontrolliert zu entsorgen, um umweltschädigende Folgen zu vermeiden.

Seit 21. April 2017 regelt in Deutschland die „Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“, kurz „AwSV“, die umweltrechtlichen Anforderungen mit wassergefährdenden Stoffen. 
Die AwSV löst die früheren Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen „VAwS“ und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen auf militärischen Anlagen „VAwS Bundeswehr“ ab.

Löschwasserrückhaltevorrichtung: Mietanlagen von Zieglmeier

Wir von Tankhandel.de sind die Spezialisten für Löschwasserrückhaltung! 
Seit vielen Jahren helfen wir Unternehmen aller Art dabei, ihr Konzept für die passende Löschwasserrückhaltevorrichtung zu finden. Und nicht nur das, wir kennen die Vorschriften und sind an Ihrer Seite, damit Sie sich sicher im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen bewegen.
Unser Serviceangebot umfasst auch die Mietmöglichkeit von Löschwasserrückhalteanlagen, Absetzbecken, Sedimentationsbecken oder Ölabscheidern. Jedes Löschwasserauffangsystem kann im Brandfall zeitnah und unkompliziert geliefert werden, denn uns liegt viel daran, den Prozess für Sie möglichst einfach zu gestalten. 
Ganz gleich, ob Sie Beratung zu Produkten, den Kauf oder die Anmietung von Löschwasserrückhalteanlagen benötigen - wir stehen mit unserer langjährigen Erfahrung gerne für Ihr Anliegen zur Verfügung.
 


Löschwasserrückhalteanlagen: Wassergefährdungsklassen

Im Bereich der Löschwasserrückhaltung fällt immer wieder der Begriff „WGK". Doch was bedeutet dieser Begriff, warum gibt es diese Einstufungen und was besagen diese? 
WKG steht für Wassergefährdungsklasse. Diese Klassifizierung wurde in ein Einstufungssystem von Stoffen hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit für Gewässer definiert. Diese Klassifizierung gilt für die allgemeine Handhabung, Lagerung und Entsorgung, ihr zugrunde liegen die Kriterien des deutschen Wasserhaushaltsgesetzes.
Es ist wichtig, Stoffe entsprechend ihrer Wassergefährdungsklasse einzustufen, denn nur wenn Klarheit um das Gefährdungsausmaß besteht, können angemessene Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden. 
Die Wassergefährdungsklassen sind wie folgt unterteilt:

  • WGK 1: Gering wassergefährdende Stoffe. Die Klassifizierung gilt für Substanzen, welche keine erheblichen Gefahren für die Wasserqualität darstellen, aber dennoch nicht ins Grundwasser gelangen sollten. Dies können beispielsweise Salze, Nahrungsmittelzusätze oder organische Verbindungen sein. 
  • WGK 2: Wassergefährdende Stoffe. Diese Einstufung beinhaltet Stoffe, deren Freisetzung negative Auswirkungen auf Gewässer haben kann. Hierzu gehören Pestizide, Mineralöle, Lösungsmittel oder Schwermetalle.
  • WGK 3: Schwer wassergefährdende Stoffe. Substanzen die dieser Klasse unterliegen sollten auf keinen Fall in das Grundwasser gelangen, denn dies kann erhebliche und andauernde Auswirkungen haben. Unter diese Kategorie fallen unter anderem toxische Schwermetalle wie Quecksilber oder Blei, persistente organische Schadstoffe oder Industriechemikalien.
  • Außerdem findet man die Abkürzung „NWG“ welche für „nicht wassergefährdend“ verwendet wird und die Abkürzung "AWG", welche „allgemein wassergefährdend“ bedeutet.

Bei allen WGK- Einstufungen sollte man sich darüber bewusst sein, dass der Umgang mit diesen Substanzen mit anderen Arten von Risiken, wenn auch nicht wassergefährdender Art, verbunden sein kann. Es kann also ein Stoff in WGK 1 eingeteilt sein, aber dennoch starke toxische oder ätzende Wirkung auf Mensch und Umwelt haben.

Sie haben ein Anliegen zur Löschwasserrückhaltung oder Löschwassertanks? Dann kommen Sie zu Zieglmeier, denn wir wissen, worauf es ankommt und stehen gerne für Ihre Fragen bereit.
 


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