Wie groß muss der Dieseltank sein?
Je nach Wochen- oder Monatsverbrauch Ihres Unternehmens wird die Größe Ihres Dieseltanks bestimmt. Wir beraten Sie gerne dazu und auch zu allen rechtlichen Fragen und Rahmenbedingungen für Kauf oder Miete einer Dieseltankanlage.
Da Diesel entzündlich ist und für das Grundwasser als umweltgefährlich gilt, sind für die Lagerung von Dieselkraftstoff besondere Richtlinien einzuhalten. Dazu gehören zum Beispiel eigene Dieselabfüllplätze oder der Einsatz von Auffangwannen. Sprechen Sie dazu mit unseren Fachleuten - sie kennen die gesetzlichen Vorschriften und können Sie in dieser Fragestellung kompetent beraten.
Egal, ob Sie einen Dieseltank mit 1000l, 2000l oder 5000l Fassungsvermögen suchen: Wir machen Ihnen zum Dieseltank Ihrer Wahl sehr gerne ein individuelles Angebot, das ganz genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist!
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Doppelwandige Dieseltanks
Die doppelwandigen Stahltanks aus unserem Sortiment sind als Dieseltanks zugelassen und sind absolut sicher. Diese Dieseltanks können als Erdtank im Boden vergraben oder oberirdisch aufgestellt werden. Während kleinere Modelle häufiger oberirdisch installiert werden, lohnt es sich, große Tanks ab einem Fassungsvermögen von ca. 10.000 Liter platzsparend als Erdtank zu installieren.
In unserem Sortiment führen wir stationäre Dieseltanks von 3.000 bis 100.000 Liter Fassungsvermögen, die als Erdtank wie auch oberirdisch eingesetzt werden können. Außerdem erhalten Sie bei uns auch das passende Zubehör wie Automatik-Zapfventile, damit aus dem Dieseltank auch eine Tankstelle werden kann, Schlauchaufroller oder die praktischen Abfüllcontainer aus der Füllconcept Serie!
Übrigens: Für den Einsatz in einem landwirtschaftlichen Betrieb sind Dieseltanks auch als Tank für Flüssigdünger geeignet.
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FAQs Heizöl- und Diesellagerung
In zahlreichen Haushalten sowie in der Landwirtschaft ist die Nutzung von Heizöl und Diesel für Eigenverbrauchstankstellen eine gängige Praxis. Diese Flüssigkeiten sind als wassergefährdende Substanzen eingestuft, weshalb ihre Lagerung unter strengen Auflagen erfolgen muss.
Insbesondere in Gebieten, die von Überschwemmungen bedroht sind oder in Wasserschutzgebieten liegen, werden an die Lagerung dieser Stoffe erhöhte Sicherheitsanforderungen gestellt. Der Grund dafür sind Erfahrungen aus der Vergangenheit, bei denen Hochwasser dazu führte, dass Öl, Diesel und andere gefährliche Stoffe in Flüsse und Seen gelangten. Nicht ausreichend gesicherte Tanks können treiben oder kippen, was wiederum zum Abreißen von Leitungen oder zum Eindringen von Wasser führen kann. Da Heizöl spezifisch leichter als Wasser ist, wird es aus dem Tank gedrückt und kann so erhebliche Schäden an Gebäuden und Gewässern anrichten.
Die Lagerung muss dem Landratsamt gemeldet werden, wenn sie in unterirdischen Tanks erfolgt, bei oberirdischen Tanks mit einem Volumen über 1.000 Litern sowie in Wasserschutzgebieten auch bei geringeren Volumina.
Für das Aufstellen einer Tankanlage mit mehr als 10.000 Litern Volumen ist eine Baugenehmigung erforderlich. Diese kann bei der Gemeinde beantragt werden.
Lagertanks für Diesel oder Heizöl müssen doppelwandig sein oder der Lagertank muss in einer Auffangwanne stehen. Ab einer bestimmten Größe ist eine Überprüfung durch Sachverständige notwendig. In Überschwemmungsgebieten müssen Lagertanks für Diesel und Heizöl besondere Anforderungen erfüllen, fragen Sie diese bei Ihrem Landratsamt an.
Vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen, alle fünf Jahre und bei Stilllegung muss eine Überprüfung des Lagertanks durch einen zugelassenen Sachverständigen erfolgen, und zwar auch, wenn die Anlage über ein Jahr stillgelegt war und wieder in Betrieb genommen wird. In Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gelten spezielle Regelungen.
Zugelassene Sachverständige, die Mitglieder einer anerkannten Sachverständigenorganisation sind, sind für die Prüfung zugelassen. Der Betreiber einer Tankanlage hat den Sachverständigen rechtzeitig zu verständigen.
Der Sachverständige prüft den Tank bezüglich vorgeschriebener Sicherheitsvorkehrungen, bei Tanks in Lagerräumen oder Kellern wird der Auffangraum überprüft. Entdeckte Mängel müssen umgehend behoben werden. Nach der Behebung schwerwiegender Mängel ist eine erneute Überprüfung erforderlich.
Die Arbeiten an Heizöllageranlagen ab einem Volumen von mehr als 1.000 Litern muss ein Fachbetrieb nach §3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vornehmen.
Folgende Tätigkeiten müssen nicht von einem Fachbetrieb nach §3 Anlagenverordnung durchgeführt werden:
- Tätigkeiten an Tankanlagen, die weniger als 1.000 Liter Fassungsvermögen haben
- Tätigkeiten an der Feuerungsanlage
- Tätigkeiten an Anlagen oder Anlagenteilen, die keine unmittelbare Bedeutung für die Sicherheit der Anlagen haben, wie zum Beispiel Elektroinstallationen
- Tätigkeiten an Anstrichen oder Beschichtungen
Es wird empfohlen, auf die Lagerung von Heizöl in Überschwemmungsgebieten zu verzichten oder auf alternative Energiequellen umzusteigen. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Anlagen besonderen Sicherheitsstandards entsprechen.
Es gibt verschiedene Methoden, um Tankanlagen vor Hochwasserschäden zu schützen, einschließlich der Absicherung gegen Auftrieb und dem Fernhalten von Wasser.
- Das Eindringen von Wasser verhindern. Der Raum wird gegen drückendes Wasser gesichert. Mit speziellen Vorkehrungen werden Raumöffnungen wie Türen, Lichtschächte, Fenster, und Durchführungen von Leitungen gegen Wasserdruck und Rückstau abgedichtet. Die Entlüftungsleitungen der Heizölbehälter werden so hoch geführt, dass kein Wasser eindringen kann.
- Die Behälter werden gegen Aufschwimmen gesichert, und zwar durch Verankern am Boden oder Abspreizen gegen die Decke. Diese Sicherung ergibt nur Sinn, wenn die Behälter dem Außendruck des Wassers standhalten können. Es gibt Heizöltanks, die für die Aufstellung im Überschwemmungsgebiet geeignet sind und eine entsprechende Zulassung haben.
Es ist möglich, bestehende Tanks nachträglich zu sichern, zum Beispiel durch das Beschweren mit einer Betonplatte oder das Verankern auf einer Fundamentplatte. Ob eine Nachrüstung möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Nachrüstungsmaßnahmen dürfen nur durch einen entsprechenden Fachbetrieb durchgeführt werden.
In Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten sind regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige erforderlich, um die Sicherheit und Dichtheit der Anlagen zu gewährleisten.
Durch die Einhaltung dieser Richtlinien kann das Risiko von Umweltschäden durch auslaufendes Heizöl oder Diesel minimiert und die Sicherheit der Lagerung gewährleistet werden.
FAQs Eigenbetriebstankstellen
Der Betrieb von Hoftankstellen und Betriebstankstellen, so genannten Eigenbetriebstankstellen, ist gesetzlich klar geregelt. Wir beantworten hier die wichtigsten Fragen rund um das Thema Hoftankstelle, Betriebstankstelle und Eigenbetriebstankstelle.
Generell müssen Tankstellen, egal ob öffentlich oder für den eigenen Betrieb, immer so gebaut werden, dass kein Kraftstoff in das Erdreich, das Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer gelangen kann. Die Mindestanforderungen an den Bau und Betrieb von Betriebstankstellen und Hoftankstellen sind gesetzlich geregelt.
Für die Abfüllfläche einer Eigenverbrauchstankstelle ist ein mineralölundurchlässiger Abfüllplatz (Fläche auf der betankt wird) erforderlich. Ein unbefestigter Abfüllplatz, der zum Beispiel nur aus einer Kiesfläche besteht, ist nicht zulässig!
Für eine betonierte Abfüllfläche ist eine besondere Betonqualität erforderlich, die über C25/30 hinausgeht. Darum kann die Fläche nur von einer Fachfirma im Rahmen einer güteüberwachten Baustelle mit Fremdüberwachung betoniert werden.
Ein Landwirt darf die Abfüllfläche der Hoftankstelle selbst betonieren, wenn dieser Vorgang wie auf Baustellen der Überwachungsklasse 1 durchgeführt wird, Transportbeton verwendet wird und die Überwachung der Arbeiten durch ein Bauunternehmen erfolgt. Vonseiten dieses Bauunternehmens ist auch die abschließende Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung zu erstellen.
Mit einem Diesel-Abfüllplatz aus unserem Sortiment sind Sie gesetzeskonform und umweltgerecht ausgestattet – und das ganz ohne Beton! Unsere Diesel-Abfüllplätze sind aus feuerverzinktem Stahlblech gefertigt.
Ist die Abfüllfläche an den kommunalen Abwasserkanal angeschlossen oder kann eine Einleitung in ein Gewässer erfolgen, so ist auf jeden Fall ein Leichtflüssigkeitsabscheider erforderlich. Bei einer ausreichend großen Überdachung und somit ausreichendem Schutz vor Niederschlägen kann auf eine Entwässerung verzichtet werden.
Grundsätzlich ist das Unterbringen einer Eigenverbrauchstankstelle in einer Halle gestattet, die Anforderungen an die Bodenfläche, den Lagertank und die Zapfeinrichtung gelten genauso wie bei Tankstellen im Freien. Zusätzlich sind hier auch noch die erforderlichen Vorgaben des Brandschutzes zu beachten.
Ab einer Lagertankgröße von mehr als 10.000 Litern ist eine Baugenehmigung erforderlich. Auch eine fest im Boden verankerte Zapfsäule muss über eine solche genehmigt werden.
Zum Betrieb einer Eigenverbrauchstankstelle gelten so genannte Anlagenverordnungen. Diese regeln zum Beispiel die Beschaffenheit der Abfüllfläche einer Tankstelle oder die Notwendigkeit eines Ölabscheiders. Die jeweils geltenden Anlagenverordnungen holen Sie am besten bei Ihrem Landratsamt ein!
Cross Compliance ist die Bindung der Auszahlung öffentlicher Gelder, also Förderungen und Subventionen, an die Einhaltung rechtlicher oder ethischer Standards. Seit 2008 werden landwirtschaftliche Eigenverbrauchstankstellen unabhängig vom Zeitpunkt der Errichtung bei Prüfungen im Rahmen von „Cross Compliance“ geprüft. Dabei werden vor allem die Lagerbehälter und Zapfeinrichtungen ins Visier genommen. Der Prüfungskatalog wird jedes Jahr neu festgelegt.
Obwohl nicht jeder Regelverstoß zur Kürzung einer Subvention führen muss, so empfiehlt es sich doch, die gesetzlichen Vorgaben genau einzuhalten. Bei Gesetzesverletzungen ist mit erheblichen Geldbußen zu rechnen!