Als Betreiber einer Anlage, in der mit Flüssigkeiten gearbeitet wird, stehen Sie vor einer wichtigen Verantwortung: dem Schutz unserer Gewässer. Zentral dafür sind die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Dieses Gesetz ist Teil des umfassenderen Gewässerbewirtschaftungsrechts, das den Nutzen und die nachhaltige Verwendung unserer Ressourcen sicherstellen soll. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff „WHG-Anlage“ und welche Pflichten sind damit verbunden? Als Ihr kompetenter Partner und TÜV-zertifizierter Fachbetrieb nach WHG bringen wir Licht ins Dunkel und erklären Ihnen alles, was Sie wissen müssen – von der Definition über die Betreiberpflichten bis hin zu den Kosten.
Was ist eine WHG-Anlage?
Die WHG-Anlage einfach erklärt: Definition und Zweck
Eine WHG-Anlage ist per Definition jede Anlage zum Lagern, Abfüllen, Umschlagen, Herstellen, Behandeln oder Verwenden von wassergefährdenden Stoffen. Ihr Hauptzweck ist es, zu verhindern, dass diese Stoffe unkontrolliert in den Boden oder in Gewässer (Grundwasser, Oberflächengewässer) gelangen können. Das Ziel ist also ein aktiver und präventiver Umweltschutz im Sinne der Vorsorge. Das reicht von der einfachen Auffangwanne unter einem Kanister bis hin zu großen industriellen Tanklagern, Diesel Abfüllplätzen oder speziellen Abwasseranlagen.
Das rechtliche Fundament: Der Unterschied zwischen WHG und AwSV
Für Betreiber ist es entscheidend, die zwei zentralen Regelwerke zu verstehen: das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Oft werden sie synonym verwendet, doch es gibt einen klaren Unterschied.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) als Rahmengesetz
Das WHG, insbesondere § 62 WHG, bildet die übergeordnete gesetzliche Grundlage. Es legt den allgemeinen Grundsatz fest, dass jeder, der eine mobile Tankanlage betreibt, diese so errichten, instand halten und betreiben muss, dass Gewässer nicht verunreinigt werden. Es definiert die grundsätzliche Sorgfaltspflicht und die Notwendigkeit einer WHG-Zertifizierung für Fachbetriebe. Die Neufassung der AwSV, die am 1. August 2017 in Kraft trat, ist ein wichtiger Bestandteil dieses Rahmens und berücksichtigt auch Änderungen in der Technik sowie neue wissenschaftliche Ergebnisse aus Forschungsberichten.
Die AwSV als konkrete "Betriebsanleitung" für Ihre Anlage
Die AwSV ist die technische und organisatorische Konkretisierung des WHG. Sie ist sozusagen die detaillierte „Betriebsanleitung“ für Ihre Anlage und regelt praxisnah:
- Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen (WGK) anhand klarer Kriterien.
- Technische Anforderungen an Anlagen (z. B. doppelte Wandung, Rückhaltevermögen, Bauweise in Ortbeton).
- Prüfpflichten und Intervalle.
- Pflichten für Betreiber und Fachbetriebe.
Kurz gesagt: Das WHG sagt, dass Sie Ihre Anlage sicher betreiben müssen. Die AwSV erklärt, wie Sie das tun müssen.
Wann ist meine Anlage eine WHG-Anlage?
Ob Ihre Anlage unter die strengen Auflagen fällt, hängt primär von den gelagerten oder verwendeten Stoffen ab. Bereits geringe Mengen können relevant sein.
Die entscheidende Rolle der wassergefährdenden Stoffe (WGK 1, 2, 3)
Die AwSV teilt Flüssigkeiten in drei Wassergefährdungsklassen ein:
- WGK 1 (schwach wassergefährdend): z. B. bestimmte Alkohole, Heizöl EL, Dieselkraftstoff.
- WGK 2 (deutlich wassergefährdend): z. B. die meisten Säuren, Laugen und Öle.
- WGK 3 (stark wassergefährdend): z. B. Altöl, viele Pestizide, chlorierte Kohlenwasserstoffe.
Je höher die WGK und je größer das Volumen Ihrer Anlage, desto strenger sind die Anforderungen an die Sicherheit und das Rückhaltevermögen, beispielsweise einer Auffangwanne. Dies stellt eine vorsorgebasierte Maßnahme zum Schutz der Gewässer dar.
Anlagentypen im Überblick: LAU- und HBV-Anlagen
Die Vorschriften gelten für verschiedene Anlagentypen, darunter:
LAU-Anlagen: Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (z. B. Tanklager, Fasslager, Tankstellen). Auch private Eigenverbrauchstankstellen für Kraftfahrzeuge fallen darunter.
HBV-Anlagen: Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (z. B. hydraulische Anlagen, Galvanikbäder, Reinigungsanlagen).
Pflichten für Betreiber: Was Sie wissen und tun müssen
Als Betreiber haben Sie zentrale Betreiberpflichten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die folgende Checkliste gibt Ihnen einen ersten Überblick.
Checkliste: Die wichtigsten Betreiberpflichten nach WHG/AwSV
- Planungspflicht: Die fachkundige Planung und Auslegung der Anlage, idealerweise in Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb und der zuständigen Behörde.
- Anzeigepflicht: Melden Sie Ihre Anlage (mit einem Volumen über 1.000 Liter oder in Schutzgebieten)vor Inbetriebnahme der zuständigen Behörde.
- Bauantragspflicht: Eine Bauantragspflicht bei Anlagen mit einem Volumen über 10.000 l.
- Sorgfaltspflicht: Betreiben Sie die Anlage ordnungsgemäß und halten Sie sie instand.
- Prüfpflicht: Lassen Sie die Anlage regelmäßig von Sachverständigen prüfen.
- Fachbetriebspflicht: Beauftragen Sie nur zertifizierte WHG-Fachbetriebe für relevante Arbeiten.
- Dokumentationspflicht: Führen Sie alle Unterlagen lückenlos (Anlagenkataster, Prüfberichte etc.).
- Informationspflicht: Schulen Sie Ihre Menschen (Personal) und halten Sie eine Betriebsanweisung bereit (auch die Bereitstellung eines Feuerlöschers und von Ölbindemittel ist Pflicht).
Prüfpflicht und Dichtheitsprüfung: Intervalle und Ablauf
Die regelmäßige WHG Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen ist eine Kernpflicht. Dabei wird die Dichtheit und Funktionstüchtigkeit aller Anlagenteile kontrolliert. Die Prüfintervalle (meist alle 2,5 oder 5 Jahre) hängen von der Gefährdungsstufe Ihrer Anlage ab. Die Prüfinhalte werden dabei durch das Regelwerk der Fachwelt, wie die TRWS 781, definiert.
Die Fachbetriebspflicht: Wer darf an Ihrer Anlage arbeiten?
Arbeiten wie Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung dürfen nur von einem zertifizierten WHG Fachbetrieb durchgeführt werden. Dies stellt sicher, dass alle Arbeiten nach den geltenden Vorschriften erfolgen. Wie finde ich einen geeigneten Fachbetrieb? Achten Sie auf eine gültige TÜV-Zertifizierung nach WHG. Unternehmen wie Tankhandel.de sind nicht nur Lieferant, sondern auch Ihr zertifizierter Partner für Montage und Service.
Wichtige Dokumentation: Vom Anlagenkataster bis zur Betriebsanweisung
Sie müssen eine lückenlose Dokumentation führen. Dazu gehören:
- Eine Betriebsanweisung mit Notfallplan.
- Prüfberichte der Sachverständigenprüfungen.
- Nachweise über die Eignung der Anlagenteile.
- Ein Anlagenkataster, das alle relevanten Anlagen auflistet.
Aus der Praxis: Die 3 häufigsten Mängel bei WHG-Prüfungen und wie Sie sie vermeiden
Bei Prüfungen zeigen sich oft dieselben Schwachstellen. Beugen Sie den häufigsten Fehlern vor:
- Undichte oder verschmutzte Auffangwannen: Führen Sie regelmäßige Sichtkontrollen durch und entfernen Sie sofort Wasser oder Verunreinigungen. Eine volle Wanne hat kein Rückhaltevermögen mehr. Dies betrifft auch die Fugen, die auf ordnungsgemäße Fugenumläufigkeit zu überprüfen sind, da sie oft Ursache von Leckagen sind.
- Fehlende oder veraltete Dokumentation: Halten Sie Ihre Unterlagen (Prüfberichte, Betriebsanweisung, Kataster) stets aktuell und an einem zugänglichen Ort bereit.
- Nicht funktionsfähige Sicherheitseinrichtungen: Testen Sie Leckanzeiger oder Überfüllsicherungen regelmäßig auf ihre Funktion. Oft ist nur eine Batterie leer oder ein Sensor defekt.
Durch proaktive Wartung und die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb können Sie diese Risiken minimieren.
Kosten und Konsequenzen: Was eine WHG-Anlage kostet und bei Verstößen droht
Die Einhaltung der Vorschriften ist nicht nur eine Frage des Umweltschutzes, sondern auch der Wirtschaftlichkeit.
Kostenfaktoren im Überblick
Die Kosten für den Betrieb einer konformen Anlage sind keine Pauschale, sondern hängen von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind vor allem:
- Anlagengröße und -typ: Ein großes Tanklager ist aufwendiger als eine einzelne Auffangwanne.
- Wassergefährdungsklasse (WGK): Je höher die WGK, desto strenger die technischen Anforderungen (z. B. doppelte Wandung, Leckanzeiger).
- Kosten für die Sachverständigenprüfung: Die Gebühren variieren je nach Prüfumfang und Region.
- Laufende Wartungs- und Instandhaltungskosten: Regelmäßige Inspektionen und Reparaturen sichern den Wert und die Funktion.
Bußgelder und Haftung bei Nichteinhaltung
Was passiert bei Nichteinhaltung der WHG-Vorschriften? Die Konsequenzen können gravierend sein. Sie reichen von hohen Bußgeldern über die Stilllegung der Anlage bis hin zu strafrechtlichen Folgen bei Gewässerverunreinigungen. Zudem haften Sie als Betreiber für alle Sanierungskosten, die schnell sechs- bis siebenstellige Beträge erreichen können.
Bedenken Sie: Die Kosten für Prävention sind nur ein Bruchteil der potenziellen Sanierungskosten im Schadensfall.
FAQ: Häufige Fragen zu WHG und AwSV
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das übergeordnete Gesetz, das den Gewässerschutz und die Gewässerbewirtschaftung fordert. Die AwSV ist die Verordnung, die detailliert regelt, wie dieser Schutz technisch und organisatorisch umzusetzen ist. Die Regelungen der AwSV basieren unter anderem auf praktischen Erfahrungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen, etwa aus einem Forschungsberichts.
Mindestens erforderlich sind eine Betriebsanweisung inkl. Notfallplan, alle Prüfberichte, Eignungsnachweise der Anlagenteile und ein Anlagenkataster. Zur besseren Übersicht kann ein Arbeitsblatt mit den wichtigsten Sachverhalten und Prüfpunkten hilfreich sein. Auch die Berücksichtigung besonderer Flächen, etwa bei der Lagerung von wassergefährdenden Stoffen im Außenbereich, ist Teil der Dokumentation.
Wesentliche Arbeiten wie Errichtung, Instandsetzung, Reinigung und Stilllegung dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben nach WHG durchgeführt werden. Der Einsatz von ungeeignetem Personal verstößt gegen die geltende Ordnung und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die häufigsten Mängel sind verschmutzte oder undichte Auffangwannen, defekte Sicherheitseinrichtungen (z. B. Leckanzeiger) und eine unvollständige oder veraltete Anlagendokumentation.
Verstöße können zu hohen Bußgeldern, der Betriebsuntersagung und bei Gewässerschäden zu strafrechtlichen Konsequenzen und vollumfänglicher Haftung für Sanierungskosten führen. In solchen Fällen ist eine schnelle Lösung unter Einbeziehung aller relevanten Stellen und ggf. Anregungen der Behörden erforderlich. Ein gutes Beispiel für eine gelungene Reaktion ist die frühzeitige Meldung und transparente Kommunikation bei Vorfällen.