Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zum Menü springen

Löschwasserbehälter Vorschriften: DIN 14230, DVGW W 405 & WHG erklärt

2026-09-04 14:43:00 / Löschwassertanks

Welche Normen gelten für Planung, Bau und Betrieb von Löschwasserbehältern? Dieser Ratgeber erklärt das komplette Regelwerk – von DIN 14230 über das Wasserhaushaltsgesetz bis zur Landesbauordnung – und zeigt, was im Genehmigungsverfahren konkret verlangt wird.

Normen: DIN 14230, DVGW W 405, WHG, LBOTÜV-zertifizierter WHG-Fachbetrieb

Das Wichtigste auf einen Blick

  • DIN 14230 ist die Kernnorm: Sie regelt Bauweise, Ausstattung und Prüfung unterirdischer Löschwasserbehälter – Pflichtausstattung: A-Storz-Sauganschluss, Antistrudelplatte, Füllstandsanzeiger.
  • Baugenehmigung ist in der Regel erforderlich: Die Anforderungen legt die jeweilige Landesbauordnung fest. Im Genehmigungsverfahren wird das Brandschutzkonzept nach DVGW W 405 geprüft.
  • Wiederkehrende Prüfpflichten: Monatliche Sichtkontrolle durch den Betreiber, jährliche Überprüfung durch einen Sachkundigen, alle 5 Jahre Sachverständigenprüfung mit Dichtheitsprüfung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum Vorschriften für Löschwasserbehälter entscheidend sind
  2. Alle relevanten Normen im Überblick
  3. DIN 14230: Bauweise, Ausstattung & Anforderungen
  4. DVGW W 405: Löschwasserbedarf & Bedarfsbemessung
  5. WHG, AwSV & Löschwasserrückhaltung
  6. Landesbauordnung & Baugenehmigungsverfahren
  7. Materialvorschriften: Stahl, PE & Beton im Vergleich
  8. Wartung & wiederkehrende Prüfpflichten
  9. Tankhandel als zertifizierter Partner
  10. FAQ – Häufige Fragen zu Vorschriften
  11. Glossar

Warum Vorschriften für Löschwasserbehälter entscheidend sind

Ein Löschwasserbehälter ist kein gewöhnlicher Wassertank. Er muss im Ernstfall zuverlässig die geforderte Menge in der geforderten Zeit liefern – und das unter den schwierigsten Bedingungen. Wer ein Objekt mit erhöhtem Brandrisiko plant oder betreibt, bei dem das kommunale Hydrantennetz nicht ausreicht, ist gesetzlich verpflichtet, eine normkonforme, unabhängige Löschwasserversorgung nachzuweisen.

Die Konsequenzen eines Verstoßes sind weitreichend: Keine Baugenehmigung ohne genehmigten Brandschutznachweis. Kein Versicherungsschutz bei einem Brand, wenn nachgewiesen wird, dass die Löschwasseranlage nicht den Vorschriften entsprach. Und persönliche Haftung des Betreibers, wenn durch mangelnde Wartung die Anlage im Ernstfall versagt.

Alle relevanten Normen im Überblick

Das Regelwerk für Löschwasserbehälter ist nicht in einer einzigen Norm gebündelt, sondern ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer technischer Regelwerke, Bundesgesetze und Landesvorschriften. Die folgende Tabelle gibt einen strukturierten Überblick.

Norm / Regelwerk Was wird geregelt? Verbindlichkeit
DIN 14230 Bauweise, Ausstattung und Prüfung unterirdischer Löschwasserbehälter Technischer Standard; baurechtlich anerkannte Regel der Technik
DIN 14222 Oberirdische Stahlbehälter für Löschwasser Technischer Standard; anerkannte Regel der Technik
DVGW W 405 Bemessung des Löschwasserbedarfs, Richtwerte je Nutzungsart Planungsgrundlage; bundesweit anerkannt
WHG (§ 62 ff.) Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Dichtheitsgebot Bundesgesetz
AwSV Konkretisiert WHG: Anlagen, Gefährdungsstufen, Prüfpflichten Bundesverordnung
Landesbauordnungen (LBO) Baurechtliche Genehmigungspflicht, landesspezifische Abweichungen Landesrecht; variiert je Bundesland
VdS-Richtlinien Erweiterte Anforderungen für versicherungsrechtliche Anerkennung Privatrechtlich; oft Versicherungspflicht

Praxis-Hinweis

Die Landesbauordnungen verweisen auf die DIN 14230 als anerkannte Regel der Technik. Wer nach DIN 14230 baut, ist rechtlich auf der sicheren Seite. Abweichungen sind möglich, müssen aber gegenüber der Baubehörde gleichwertig nachgewiesen werden.

DIN 14230: Bauweise, Ausstattung & Anforderungen

Die DIN 14230 ist die zentrale Norm für unterirdisch eingebaute Löschwasserbehälter. Sie definiert, wie ein Tank beschaffen sein muss, damit die Feuerwehr im Einsatz zuverlässig und schnell die geforderte Wassermenge entnehmen kann. Für oberirdische Stahltanks gilt ergänzend die DIN 14222.

Mindestanforderungen nach DIN 14230

  • Nutzvolumen: Mindestens 40 m³; das tatsächlich erforderliche Volumen ergibt sich aus dem Brandschutznachweis nach DVGW W 405
  • Dichtheit: Der Tank muss dauerhaft flüssigkeitsdicht sein – ohne Leckagen an Schweißnähten, Durchführungen und Einbauteilen
  • Frostsicherheit: Durch ausreichende Einbautiefe (Frosttiefe je nach Region) oder aktive Heizung
  • Tragfähigkeit: Deckel und Abdeckung müssen der Bemessungslast entsprechen – bei befahrbaren Flächen mindestens SLW 60 (60-Tonnen-Lkw)
  • Zugänglichkeit: Einstiegsöffnung mit Schachtabdeckung für Wartung und Prüfung; freier Zugang für Feuerwehrfahrzeuge jederzeit sichergestellt

Pflichtausstattung eines normkonformen Löschwasserbehälters

  • A-Storz-Sauganschluss (DN 150): Genormtes Verbindungssystem nach DIN 14323, damit die Feuerwehr ohne Adapter und ohne Zeitverlust anschließen kann
  • Antistrudelplatte (Wirbelbremse): Verhindert Luftblasen im Ansaugstrom, die die Feuerwehrpumpe sofort zum Stehen bringen würden
  • Entlüftungsrohr: Druckausgleich beim Be- und Entleeren; verhindert Vakuumbildung
  • Füllstandsanzeiger: Ermöglicht jederzeit die Kontrolle des verfügbaren Löschwasservorrats – ohne Einstieg
  • Füllleitung mit freiem Auslauf: Trennung zwischen Trinkwassernetz und Behälterinhalt (kein Rückfluss möglich); Schutz vor Kontamination des Trinkwassernetzes
  • Überlauf: Geordnete Ableitung bei Überfüllung

DVGW W 405: Löschwasserbedarf & Bedarfsbemessung

Das DVGW-Arbeitsblatt W 405 ist die bundesweit anerkannte Planungsgrundlage zur Ermittlung des Löschwasserbedarfs. Es unterscheidet zwischen dem Grundschutz (Verantwortung der Kommune über das öffentliche Trinkwassernetz) und dem Objektschutz (Verantwortung und Kosten des Eigentümers bei erhöhtem Brandrisiko).

Richtwerte nach DVGW W 405

Gebietsstruktur / Nutzung Löschwasserbedarf Haltezeit Gesamtvolumen
Wohngebiet, geringe Brandlast 48 m³/h 2 h 96 m³
Mischgebiet, mittlere Brandlast 48–96 m³/h 2 h 96–192 m³
Gewerbegebiet, mittlere Brandlast 96 m³/h 2 h 192 m³
Industrie, hohe Brandlast 96–192 m³/h 2 h 192–384 m³
Sonderobjekte (Chemie, Lager brennbarer Stoffe) Über 192 m³/h 2-4 h Projektspezifisch

Entscheidend ist die Differenz zwischen der Liefermenge des öffentlichen Netzes (gemessen am nächsten Hydranten) und dem normierten Bedarf. Nur diese Fehlmenge muss durch einen eigenen Löschwasserbehälter bereitgestellt werden. Die rechtssichere Berechnung obliegt einem zertifizierten Brandschutzsachverständigen oder Fachingenieur für Versorgungstechnik.

Tipp für die Praxis

Eine Sprinkleranlage oder Gaslöschanlage kann den von der Baubehörde geforderten externen Löschwasserbedarf um bis zu 50 % senken. In vielen Projekten ist dieser Weg wirtschaftlicher als ein sehr großer Tank. Der Vergleich lohnt sich schon in der frühen Entwurfsphase.

Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Berechnung mit einem konkreten Rechenbeispiel (Gewerbehalle 3.000 m²) finden Sie im weiterführenden Ratgeber: Löschwasserbedarf berechnen

WHG, AwSV & Löschwasserrückhaltung

Wasser selbst ist kein wassergefährdender Stoff – das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) greift für Löschwasserbehälter daher nicht direkt in seiner Funktion als Lageranlage. Relevant wird das WHG jedoch in zwei Bereichen, die bei der Planung unbedingt beachtet werden müssen:

WHG und AwSV: Wann sind sie relevant?

1. Installation durch WHG-Fachbetrieb: Viele Landesbauordnungen und Baubehörden verlangen, dass Löschwasserbehälter durch einen nach § 62 WHG zertifizierten Fachbetrieb eingebaut werden. Das betrifft insbesondere Tanks in Wasserschutzgebieten oder Erdarbeiten in sensiblen Lagen. Tankhandel.at ist TÜV-zertifizierter WHG-Fachbetrieb – die Anforderung ist automatisch erfüllt.

2. Löschwasserrückhaltung (§ 18–20 AwSV): Das ist der häufig übersehene Punkt. Während eines Brandes nimmt das Löschwasser Schadstoffe auf – Kraftstoffe, Chemikalien, Lacke, Kühlmittel. Dieses kontaminierte Löschwasser darf nicht unkontrolliert ins Erdreich oder in Gewässer abfließen. Für Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, ist eine Löschwasserrückhalteanlage vorgeschrieben. Planung und Dimensionierung erfolgen nach dem VdS-Merkblatt 2557 und den Anforderungen der zuständigen Unteren Wasserbehörde.

Achtung

Die Löschwasserrückhaltung ist ein eigenständiges Thema und kein Bestandteil des Löschwasserbehälters selbst. Wer eine Gewerbehalle oder ein Industrieobjekt mit wassergefährdenden Stoffen plant, muss beides separat nachweisen: ausreichende Löschwasservorhaltung (DIN 14230 / DVGW W 405) und ausreichende Löschwasserrückhaltung (AwSV / VdS 2557).

Landesbauordnung & Baugenehmigungsverfahren

Für die Errichtung eines Löschwasserbehälters ist in aller Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Die konkreten Anforderungen regelt die jeweilige Landesbauordnung (LBO) – und die unterscheiden sich in manchen Punkten erheblich.

Typischer Ablauf im Genehmigungsverfahren

  1. Bedarfsermittlung: Brandschutzsachverständiger ermittelt die erforderliche Löschwassermenge nach DVGW W 405 und hält das Ergebnis im Brandschutznachweis fest.
  2. Planung der Anlage: Auswahl von Typ, Material und Standort; Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr (Zufahrt, Entnahmeposition, Einbindung ins Einsatzkonzept).
  3. Bauantrag: Der Brandschutznachweis mit dem Löschwasserkonzept wird eingereicht; die Bauaufsichtsbehörde prüft und genehmigt.
  4. Einbau durch Fachbetrieb: Normkonformer Einbau nach DIN 14230 oder DIN 14222, dokumentiert durch den ausführenden Fachbetrieb.
  5. Abnahmeprüfung: Dichtheitsprüfung und Funktionskontrolle vor Inbetriebnahme, Übergabe der Dokumentation an den Betreiber.

Bundesländer mit eigenen Richtlinien

Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben teils eigene Richtlinien und Erlasse, die über die bundesweite DVGW W 405 hinausgehen. In Bayern gilt beispielsweise die Technische Regel Brandschutz TRB ergänzend zur LBO. Maßgeblich ist stets die zuständige Bauaufsichtsbehörde am Standort des Objekts.

Materialvorschriften: Stahl, PE & Beton im Vergleich

Die DIN 14230 schreibt kein spezifisches Material vor, definiert aber die technischen Anforderungen, die ein Behälter erfüllen muss. In der Praxis haben sich drei Materialien durchgesetzt, die alle normkonform eingesetzt werden können.

Material Norm Vorteile Nachteile Typische Einsatzbereiche
Stahl DIN 14230 (unterirdisch) DIN 14222 (oberirdisch) Sehr robust, große Volumina ab 50 m³, koppelbar, exakte Maßfertigung Korrosionsschutz (Innenbeschichtung oder Kathode) erforderlich; schwer Industrie, Gewerbe, große Volumina über 100 m³
PE (Polyethylen) DIN 14230 Korrosionsfrei, leichtes Gewicht, schnelle Montage, sehr wartungsarm Etwas geringere mechanische Belastbarkeit; SLW-60-Ausführung als Option erhältlich Landwirtschaft, Gewerbe, Baustellen-Interim, schnelle Verfügbarkeit
Beton DIN 14230 Sehr langlebig, frostsicher durch Masse, kaum Außenkorrosion Schwer und teuer in Produktion und Transport; Risse und Reparaturen aufwendig Kommunale Anlagen, sehr große Volumina (über 500 m³)

Für die meisten gewerblichen und landwirtschaftlichen Anlagen sind PE-Tanks oder Stahltanks die wirtschaftlichste Wahl. PE überzeugt durch Korrosionsfreiheit und kurze Lieferzeiten; Stahl ist erste Wahl, wenn sehr große Volumina oder besondere Druckbelastungen gefordert sind.

Wartung & wiederkehrende Prüfpflichten

Als Betreiber einer Löschwasseranlage tragen Sie die Verantwortung dafür, dass der Tank im Ernstfall funktioniert. Die DIN 14230 legt hierfür klar gestaffelte Prüfpflichten fest, die dokumentiert und nachgewiesen werden müssen.

Prüfintervalle nach DIN 14230

Intervall Wer prüft? Was wird geprüft?
Monatlich Betreiber (eigenes Personal) Füllstand, Zugänglichkeit der Entnahmestelle (kein Hindernis), sichtbare Beschädigungen an Deckel und Sauganschluss
Jährlich Sachkundiger (Fachbetrieb) Funktion des Sauganschlusses, Zustand der Antistrudelplatte, Fülleinrichtung, Entlüftungsrohr, Füllstandsanzeiger; Protokollierung
Alle 5 Jahre Zugelassener Sachverständiger Vollständige wiederkehrende Prüfung inkl. Dichtheitsprüfung, Standsicherheit, alle Einbauteile; Prüfbericht mit Plakette

Achtung: Betreiberpflicht

Das Ergebnis jeder Prüfung muss dokumentiert und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Bei einem Schadensfall zieht der Versicherer die Prüfprotokolle zur Beurteilung heran. Fehlende Dokumentation kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Was tun, wenn Mängel festgestellt werden?

Geringfügige Mängel (z. B. beschädigte Abdeckung) müssen innerhalb eines angemessenen Zeitraums behoben werden. Wesentliche Mängel – insbesondere Leckagen oder ein nicht funktionierender Sauganschluss – machen die Anlage sofort außer Betrieb. Die zuständige Baubehörde und die Feuerwehr sind zu informieren. Ein WHG-zertifizierter Fachbetrieb muss die Instandsetzung durchführen, bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen wird.

Ratgeber: Wartung Löschwasserbehälter

Normkonformen Löschwasserbehälter anfragen

Von der Beratung über die normkonforme Lieferung bis zur Montage und Inbetriebnahme – als TÜV-zertifizierter WHG-Fachbetrieb begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.

TÜV-zertifizierter WHG-Fachbetrieb · Lieferung & Montage bundesweit · Kauf & Miete

Tankhandel als zertifizierter Partner

Als Teil der Zieglmeier Gruppe, seit 1935 im Tankbau aktiv, kennen wir die Anforderungen der Praxis aus erster Hand. Tankhandel.at ist TÜV-zertifizierter Fachbetrieb nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – das bedeutet: Planung, Lieferung, Einbau und Dokumentation nach einem einzigen Standard, der alle relevanten Vorschriften abdeckt.

  • Normkonforme Produkte: Alle Löschwasserbehälter erfüllen DIN 14230 bzw. DIN 14222 – ab Werk mit A-Storz-Sauganschluss, Antistrudelplatte, Füllstandsanzeiger und Entlüftungsrohr.
  • Full-Service-Montage: Unsere geschulten Monteure liefern, bauen ein und nehmen in Betrieb – bundesweit, mit vollständiger Einbaudokumentation.
  • Kauf und Miete: Ob dauerhafte Anlage oder temporäre Baustellen-Lösung – beides lieferbar. Mietoption besonders sinnvoll für Bauphasen, bis das Hydrantennetz angeschlossen ist.
  • Beratung von Profi zu Profi: Wir sprechen die Sprache der Planer und Bauleiter und übersetzen abstrakte Normvorgaben direkt in die passende technische Lösung.

FAQ – Häufige Fragen zu Löschwasserbehälter Vorschriften

Für Löschwasserbehälter gelten in Deutschland vier Regelwerksebenen: Die DIN 14230 regelt Bauweise und Ausstattung unterirdischer Behälter, das DVGW-Arbeitsblatt W 405 die Bemessung des Löschwasserbedarfs, das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit der AwSV die Anforderungen an Einbau und Prüfung, und die jeweilige Landesbauordnung (LBO) die baurechtliche Genehmigungspflicht. Hinzu kommen VdS-Regelungen, wenn der Versicherer erhöhte Anforderungen stellt. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Normen finden Sie in den Abschnitten dieses Ratgebers oder per E-Mail direkt bei unseren Fachberatern.

Die DIN 14230 ist die Kernnorm für unterirdisch eingebaute Löschwasseranlagen. Sie regelt die gesamte Konstruktion: Mindestvolumen (40 m³), Pflichtausstattung (A-Storz-Sauganschluss DN 150, Antistrudelplatte, Entlüftungsrohr, Füllstandsanzeiger, freier Auslauf der Füllleitung), Anforderungen an Dichtheit und Frostsicherheit sowie Prüfintervalle und -verfahren. Für die Überdeckung – also die Erd- oder Betonschicht über dem Behälter – legt die Norm Mindestmaße fest, die Frostsicherheit gewährleisten und bei SLW-60-Auslegung die Befahrbarkeit durch schwere Lkw sicherstellen. Für oberirdische Stahltanks gilt DIN 14222.

DIN 14230 gilt für unterirdische Löschwasserbehälter aus Stahl, PE oder Beton. DIN 14222 gilt für oberirdische Stahltanks zur Löschwasserbevorratung. Beide sind anerkannte Regeln der Technik und werden von Baubehörden akzeptiert. Die Wahl zwischen ober- und unterirdisch hängt vom verfügbaren Platz, den Tiefbaukosten und der gewünschten Flächennutzung ab.

In der Regel ja. Unterirdische Behälter ab einer gewissen Größe sind in nahezu allen Bundesländern genehmigungspflichtig. Die genaue Schwelle und das Verfahren regelt die jeweilige Landesbauordnung. Im Genehmigungsverfahren wird der Brandschutznachweis mit dem Löschwasserkonzept von Bauaufsicht und Feuerwehr geprüft. Erst nach Genehmigung und normkonformem Einbau darf die Anlage in Betrieb genommen werden.

Die DIN 14230 schreibt drei Prüfstufen vor: monatlich eine Sichtkontrolle durch den Betreiber (Füllstand, Zugänglichkeit), jährlich eine Funktionsprüfung durch einen Sachkundigen (Sauganschluss, Antistrudelplatte, Fülleinrichtung) und alle 5 Jahre eine umfassende wiederkehrende Prüfung durch einen zugelassenen Sachverständigen inkl. Dichtheitsprüfung. Alle Ergebnisse sind zu dokumentieren.

Die DIN 14230 schreibt kein spezifisches Material vor, sondern technische Anforderungen, die ein Behälter erfüllen muss. In der Praxis sind Stahl, PE (Polyethylen) und Beton die gängigen und normenkonformen Materialien. PE-Tanks überzeugen durch Korrosionsfreiheit und schnelle Verfügbarkeit; Stahltanks sind bei großen Volumina und hoher mechanischer Belastung erste Wahl. Beton wird vor allem bei sehr großen kommunalen Anlagen eingesetzt.

Die technischen Normen (DIN 14230, DVGW W 405) gelten bundesweit als anerkannte Regeln der Technik. Die baurechtliche Genehmigungspflicht und ggf. ergänzende Anforderungen regelt jedoch jedes Bundesland in seiner eigenen Landesbauordnung – und diese unterscheiden sich. Bayern, Baden-Württemberg und NRW haben teils spezifischere Anforderungen. Für verbindliche Auskunft ist stets die zuständige Bauaufsichtsbehörde am Standort maßgeblich.

Direkt gilt das WHG nicht für Löschwasserbehälter, da Wasser kein wassergefährdender Stoff ist. Relevant wird es in zwei Situationen: Erstens verlangen viele Baubehörden den Einbau durch einen WHG-zertifizierten Fachbetrieb (§ 62 WHG), insbesondere in sensiblen Lagen oder Wasserschutzgebieten. Zweitens greift die AwSV bei der Löschwasserrückhaltung – dem Auffangen von kontaminiertem Löschwasser nach einem Brand. Das ist ein eigenständiges, aber eng verwandtes Thema, das bei Betrieben mit wassergefährdenden Stoffen gesondert nachgewiesen werden muss.

Den normkonformen Einbau eines Löschwasserbehälters darf nur ein qualifizierter Fachbetrieb durchführen. In vielen Fällen verlangen Baubehörden explizit einen WHG-zertifizierten Fachbetrieb nach § 62 WHG. Tankhandel.at ist TÜV-zertifizierter WHG-Fachbetrieb und liefert, baut ein und nimmt bundesweit in Betrieb – inklusive vollständiger Einbaudokumentation für das Genehmigungsverfahren.

Ein unterirdischer Löschwasserbehälter nach DIN 14230 mit 100 m³ Nutzvolumen kostet inklusive Tiefbau und Einbau (SLW 60) in der Regel zwischen 25.000 und 40.000 Euro. Oberirdische Stahl- oder PE-Tanks mit gleicher Kapazität beginnen ab ca. 12.000–20.000 Euro, da keine aufwendigen Erdarbeiten nötig sind. Mietlösungen für Baustellen und temporäre Bedarfe sind ab wenigen hundert Euro monatlich verfügbar. Für ein konkretes Angebot können Sie uns per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung ist in Deutschland zweigeteilt: Die Gemeinde ist für den sogenannten Grundschutz verantwortlich – die Bereitstellung von Löschwasser für Wohngebäude und Mischgebiete über das öffentliche Trinkwassernetz und kommunale Hydranten. Diese Versorgung muss der Gemeinde nach DVGW W 405 für die Brandbekämpfung bei Gebäuden mit normaler Brandlast ausreichen. Der Eigentümer hingegen trägt die alleinige Verantwortung für den Objektschutz – überall dort, wo erhöhte Brandlast (Industrie, Landwirtschaft, Sonderbauten) eine über den Grundschutz hinausgehende Löschwasserversorgung erfordert. Reicht die kommunale Wasserversorgung nicht aus, muss er auf eigene Kosten eine unabhängige Löschwasseranlage errichten.

Eine Löschwasserentnahmestelle ist der normierte Anschlusspunkt, an dem die Feuerwehr für die Brandbekämpfung Wasser aus dem Behälter entnimmt. An Löschwasseranlagen nach DIN 14230 ist dies der A-Storz-Sauganschluss DN 150 – ein genormter Anschluss, der ohne Adapter mit jedem deutschen Löschfahrzeug kompatibel ist. Für die Entnahme gelten drei technische Anforderungen: Der Behälter muss den geforderten Löschwasservorrat vollständig bereitstellen, ein Mindest-Restdruck von ≥ 1,5 bar am Anschlusspunkt muss während der Entnahme gehalten werden, und alle Löschwasserentnahmestellen müssen jederzeit frei zugänglich und nicht durch bauliche oder andere Maßnahmen behindert sein. Mehrere Löschwasserentnahmestellen an einem großen Speicher ermöglichen den gleichzeitigen Einsatz mehrerer Löschfahrzeuge.

Die Befüllung eines Löschwasserspeichers erfolgt in der Praxis meist über das öffentliche Trinkwassernetz. Dabei schreibt die DIN 14230 zwingend einen freien Auslauf vor: Die Füllleitung darf nicht direkt in den Behälter einmünden, sondern muss mit freier Atmosphäre in Kontakt kommen – das verhindert Rückflüsse und schützt das Trinkwassernetz vor Kontamination. Alternativ ist die Befüllung mit Regenwasser oder Brauchwasser möglich, sofern die Mindestmenge im Löschwasservorrat jederzeit sichergestellt ist. Das Fassungsvermögen des Speichers richtet sich nach dem im Brandschutznachweis ermittelten Bedarf; eine automatische Befüllung über Schwimmersteuerung hält den Füllstand konstant. Haben Sie Fragen zur Befüllung in Ihrem spezifischen Fall? Sprechen Sie uns per E-Mail an.

Glossar: Fachbegriffe verständlich erklärt

DIN 14230

Deutsche Norm für unterirdisch eingebaute, stationäre Löschwasserbehälter. Regelt Mindestvolumen, Pflichtausstattung, Dichtheit, Frostsicherheit, Einbau und wiederkehrende Prüfungen.

DIN 14222

Norm für oberirdische Stahltanks zur Löschwasserbevorratung. Pendant zur DIN 14230 für den oberirdischen Einsatz.

DVGW W 405

Technisches Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Planungsgrundlage für die Bemessung des Löschwasserbedarfs aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung und aus unabhängigen Quellen. Unterscheidet Grundschutz und Objektschutz.

Brandschutznachweis (Brandschutzkonzept)

Pflichtdokument im Baugenehmigungsverfahren. Weist nach, dass alle brandschutztechnischen Anforderungen – baulich, anlagentechnisch und organisatorisch – erfüllt sind. Enthält u.a. den Nachweis der ausreichenden Löschwasserversorgung.

A-Storz-Sauganschluss (DN 150)

Genormtes Kupplungssystem nach DIN 14323 für Feuerwehrschläuche (Größe A). Pflichtausstattung an Löschwassertanks, damit die Feuerwehr ohne Adapter und ohne Zeitverlust mit maximaler Pumpleistung absaugen kann.

Antistrudelplatte (Wirbelbremse)

Mechanisches Bauteil im Tankinneren unmittelbar über dem Sauganschluss. Verhindert die Bildung von Strudeln und Luftwirbeln beim schnellen Absaugen. Ein einziger Lufteintrag in die Pumpe stoppt die gesamte Löschwasserentnahme.

SLW 60

Straßenlastwagen 60 – Bemessungslast für Überfahrbarkeit von Tankabdeckungen und Domschächten. Hält Lkw bis 60 Tonnen stand; ermöglicht die Nutzung der Fläche über dem Tank als Fahr- oder Stellfläche.

WHG-Fachbetrieb

Nach § 62 Wasserhaushaltsgesetz zertifizierter Betrieb, der berechtigt ist, Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen einzubauen, zu warten und zu prüfen. Tankhandel.at ist TÜV-zertifizierter WHG-Fachbetrieb.

Löschwasserrückhaltung

Technische Anlage zum Auffangen und Rückhalten von kontaminiertem Löschwasser nach einem Brand. Vorgeschrieben nach AwSV für Betriebe mit wassergefährdenden Stoffen. Nicht zu verwechseln mit der Löschwasservorhaltung (Speicherung von Löschwasser vor dem Brand).


News