Die Bereitstellung von ausreichend Löschwasser ist ein fundamentaler Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes. Wo das öffentliche Netz an Hydranten nicht ausreicht, sichern Löschwasserbehälter oder Löschwasserzisternen den entscheidenden Erstzugriff für die Feuerwehr. Doch die Planung, der Bau und der Betrieb solcher Löschwasseranlagen sind an ein komplexes Regelwerk gebunden. Als Ihr erfahrener Partner für Tanklösungen führen wir Sie durch die wichtigsten Vorschriften und zeigen Ihnen, worauf es ankommt.
Welche Vorschriften gibt es für Löschwasserbehälter?
Warum sind Löschwasserbehälter Vorschriften entscheidend?
Ein vorschriftskonformer Löschwassertank garantiert die zuverlässige Löschwasserversorgung im Ernstfall und ist oft eine zentrale Forderung im Brandschutzkonzept für Gewerbe-, Industrie- oder Sonderbauten. Er stellt sicher, dass der Grundschutz und der spezifische Objektschutz jederzeit gewährleistet sind – unabhängig von der öffentlichen Wasserversorgung. Die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Vorgaben ist dabei nicht nur für die Genehmigung, sondern auch für die spätere Haftung und den Versicherungsschutz unerlässlich.
Die zentralen Normen & Regelwerke für Löschwasserbehälter: Was gilt wann?
Die Anforderungen an Löschwasserbehälter ergeben sich aus einem Zusammenspiel verschiedener technischer Normen, Gesetze und Richtlinien. Die wichtigsten sind:
DIN 14230: Die Grundlage für unterirdische Löschwasserbehälter
Die DIN 14230 ist die maßgebliche Norm für unterirdisch eingebaute Löschwassertanks. Sie definiert alle wesentlichen Anforderungen an Planung, Bau, Konstruktion und Prüfung. Dazu gehören unter anderem:
- Vorgaben für die Größe und das nutzbare Fassungsvermögen
- Anforderungen an die Dichtheit und Beständigkeit der Materialien
- Genaue Spezifikationen für Einbauteile wie den Sauganschluss, die Entlüftungsleitung und die Einstiegsöffnung
DVGW-Arbeitsblatt W 405: Anforderungen an die Löschwasserversorgung
Das DVGW-Arbeitsblatt W 405 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. befasst sich mit der Bereitstellung von Löschwasser aus der öffentlichen Trinkwasserversorgung, aber auch aus unabhängigen Quellen wie Löschwasserbehältern. Es liefert wichtige Kriterien zur Bemessung des Löschwasserbedarfs und zur Sicherstellung der Entnahme durch die Feuerwehr.
TRwS 779 und das Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Da Löschwasserbehälter große Mengen an Trinkwasser und Regenwasser speichern, fallen sie unter das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) 779 stellt einen Schutz dar, dass von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen keine Gefahr für Gewässer ausgeht. Auch wenn Wasser selbst nicht gefährdend ist, müssen Behälter dicht sein, um ein unkontrolliertes Austreten und eine mögliche Unterdeckung von Erdreich oder Fundamenten zu verhindern. Eine regelmäßige Dichtheitsprüfung ist daher Pflicht.
VdS-Richtlinien & Landesbauordnungen: Spezifische Anforderungen
Versicherer fordern oft die Einhaltung der VdS-Richtlinien, die über die Mindestanforderungen der DIN-Normen hinausgehen können. Zusätzlich hat jedes Bundesland eine eigene Landesbauordnung (LBO), die baurechtliche Vorgaben macht. Da die Anforderungen von Bundesland zu Bundesland stark variieren können, ist eine fachkundige Beratung unerlässlich, um kostspielige Fehler zu vermeiden. Diese Informationen sind bei der Planung und Genehmigung unbedingt zu berücksichtigen.
Planung & Bemessung: So ermitteln Sie den Löschwasserbedarf korrekt
Die korrekte Ermittlung des Bedarfs und die Wahl des richtigen Standorts sind entscheidende erste Schritte. Die benötigte Größe wird im Brandschutzkonzept festgelegt, während der Standort die schnelle und sichere Löschwasserentnahme für die Feuerwehr gewährleisten muss. Die Löschwasserbehälter Vorschriften definieren hier klare Anforderungen an die Zugänglichkeit und die Abstände zu Gebäuden.
Praxis-Tipp: Die Fülle der Vorschriften kann überfordernd sein. Als Ihr Partner begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung und eine Checkliste zur Planung und Genehmigung Ihres Löschwassertanks!
Bau & Genehmigung: Der Weg zum vorschriftskonformen Löschwasserbehälter
Für die Errichtung eines Löschwassertanks ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich, die im Rahmen des Brandschutzkonzeptes geprüft wird. Ein zentraler Punkt dabei ist die Auswahl des richtigen Materials. Die Normen machen hier zwar keine strikten Vorgaben, doch die Materialeigenschaften haben erhebliche Auswirkungen auf Langlebigkeit, Einbau und Kosten.
Materialvorschriften von Löschwasserbehälter im Vergleich: Beton, Stahl oder Kunststoff (GFK)?
| Material | Langlebigkeit & Robustheit | Installationsaufwand | Wartung & Lebenszykluskosten |
| Löschwasserbehälter aus Beton | Sehr hoch, extrem robust. | Hoch (Ortbeton) bis mittel (Fertigteile). | Gering, aber Reparaturen bei Rissen können aufwendig sein. |
| Löschwasserbehälter aus Stahl | Hoch, aber anfällig für Korrosion. | Mittel, abhängig von Größe und Standort. | Regelmäßiger Korrosionsschutz (Beschichtung) ist zwingend erforderlich und verursacht Kosten. |
| Löschwassserbehälter aus PE (Kunststoff) | Sehr hoch (korrosionsfrei), geringere mechanische Belastbarkeit. | Gering durch leichtes Gewicht und schnelle Montage. | Sehr gering, da Material beständig und wartungsarm ist; oft die wirtschaftlichste Lösung. |
Wartung & Prüfung von Löschwasserbehälter: Diese Pflichten haben Betreiber
Als Betreiber sind Sie für den ordnungsgemäßen Zustand Ihres Löschwasserbehälters verantwortlich. Die Prüfintervalle und -zuständigkeiten sind klar in den Vorschriften, insbesondere der DIN 14230, geregelt. Regelmäßige Kontrollen stellen die Funktionsfähigkeit im Ernstfall sicher und sind eine rechtliche Verpflichtung.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Löschwasserbehälter
Die wichtigsten Regelungen sind die DIN 14230 (für erdverlegte Behälter), das DVGW-Arbeitsblatt W 405 (zur Löschwasserversorgung), das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit der TRwS 779 sowie die jeweilige Landesbauordnung (LBO) und ggf. VdS-Richtlinien von Versicherern.
Die erforderliche Größe (Löschwassermenge) wird im Brandschutzkonzept oder durch die zuständige Baubehörde bzw. Gemeinde festgelegt. Sie richtet sich nach Brandlast, Gebäudenutzung und der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Trinkwassernetzes. Die Bemessung erfolgt nach DVGW W 405 und deckt in der Regel den Bedarf für zwei Stunden Brandbekämpfung ab.
Ja, in der Regel ist für die Errichtung eines Löschwassertanks eine Baugenehmigung erforderlich. Die genauen Anforderungen regelt die jeweilige Landesbauordnung. Im Genehmigungsverfahren werden das Brandschutzkonzept und die Einhaltung aller relevanten Normen geprüft.
Laut DIN 14230 sind folgende Prüfungen Pflicht: eine monatliche Sichtkontrolle durch den Betreiber, eine jährliche Kontrolle durch einen Sachkundigen und eine wiederkehrende Prüfung alle 5 Jahre durch einen Sachverständigen, welche auch die umfassende Dichtheitsprüfung beinhaltet.
Ein Löschwasserbehälter ist eine speziell für den Brandschutz konzipierte Anlage, die Normen wie der DIN 14230 entsprechen muss. Sie verfügt über genormte Anschlüsse (Löschwasserentnahmestellen) und garantiert eine definierte, jederzeit verfügbare Wassermenge. Eine einfache Regenwasserzisterne erfüllt diese Vorschriften nicht, da Füllstand und Entnahmemöglichkeit nicht gesichert sind.
Die Befüllung erfolgt entweder über eine externe Löschwasserentnahmestelle aus dem öffentlichen Trinkwassernetz oder durch andere Löschwasserquellen. Ein Füllstandsanzeiger und ein Überlauf sind dabei unerlässlich. Beim Befüllen aus einer Sammelwasserleitung muss das Wasser zwischen dem Austritt aus der Füllleitung und dem Wasserspiegel mit der freien Atmosphäre in Berührung kommen.
Ja, eine automatische Befüllung ist möglich und wird oft über eine Schwimmersteuerung geregelt, die den Löschwasservorrat konstant hält.
Kunststofftanks (GFK) bieten Vorteile wie Korrosionsfreiheit, leichtes Gewicht und schnelle Lieferung und Montage. Dies macht sie zu einer wirtschaftlichen und wartungsarmen Auswahl.
Der geforderte Druck und die Mindestwassermenge an einer Löschwasserentnahmestelle werden im Brandschutzkonzept festgelegt und müssen für die Brandbekämpfung der Feuerwehr ausreichen. Von der ersten Bedarfsanalyse über die genehmigungssichere Planung bis zur regelmäßigen Wartung – wir sind Ihr zertifizierter Partner für Löschwasserbevorratung. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine umfassende Beratung und sichere, vorschriftskonforme Lösungen für Ihren Löschwassertank! Senden Sie uns eine E-Mail für individuelle Angebote.