Der Dieseltank: So bleibt der eigene Fuhrpark immer versorgt

2023-10-21 15:29:00 / Dieseltank
Der Dieseltank: So bleibt der eigene Fuhrpark immer versorgt -

Betreiben Sie einen eigenen Fuhrpark? Dann werden Sie mit der täglichen Kontrolle der Tankstände von Fahrzeugen und anschließender Betankung wohlvertraut sein. In Wirtschaftszweigen wie der Baubranche, Landwirtschaft oder dem Speditionswesen sind oftmals eine nicht unrelevante Anzahl an Kraftfahrzeugen und Maschinen mit Treibstoff zu befüllen. Die Fahrt zur Tankstelle pro Betankung, ist in Summe gesehen ein zeitaufwändiger Vorgang und wie praktisch wäre ein eigens zugänglicher Dieseltank am Grundstück?

Der Dieseltank als Betriebstankstelle: Die Auflagen

Für unsere Fachleute ist die Beratung zu allen gängigen Vorschriften zur Aufstellung und Nutzung eines Dieseltanks Liter Gang und Gäbe. Als Nichtfachmann kann der Dschungel an Richtlinien erstmal herausfordernd wirken. Daher empfehlen wir Ihnen, sich bereits im Planungsprozess mit den Anforderungen zu befassen. Gerne helfen unsere Mitarbeiter, um Ihnen mehr Einblick in den Vorgang und alle nötigen Aufstellbedingungen zu verschaffen.

Dieseltank als Eigenverbrauchstankstelle: Die Vorschriften

Wenn man sich für einen Dieseltank mit maximal 1.000 Liter als Eigenverbrauchstankstelle entscheidet, spart man sich einige Auflagen. Beim Überschreiten dieser 1.000 Liter Grenze fallen weitere Anforderungen an und generell gilt, je größer die Eigenverbrauchstankstelle, desto mehr rechtliche Vorschriften greifen.

  1. In der Grunddefinition handelt es sich bei einer Eigenverbrauchstankstelle um eine Tankanlage, die ausschließlich dazu dient, betriebseigene Fahrzeuge und Geräte durch den Betreiber oder von ihm beschäftigte Personen zu betanken.
  2. Es sollten ausschließlich für Diesel zulässige Behälter, Abgabeeinrichtungen und weitere Ausrüstungsteile verwendet werden. 
  3. Der Dieseltank selbst muss entweder doppelwandig gefertigt sein oder auf eine flächenmäßig angepasste, überdachte Auffangwanne gestellt werden. 
  4. Eine Bodenbefestigung unter dem Abfüllplatz muss so beschaffen sein, dass ausgeronnener Dieselkraftstoff erkannt, zurückgehalten und schadlos beseitigt werden kann. Dabei wird die Fläche der Bodenbefestigung durch die Zapfschlauchlänge + 1 Meter definiert. Bei bestehenden Tankstellen findet man als Lösung oft Beton B 25 oder die gängige Straßenbauweise als Untergrund.
  5. Um eine Kollision mit rangierenden Autos zu unterbinden, muss um den Dieseltank ein Anfahrtsschutz montiert werden. Zur weiteren Absicherung soll Bindemittel stets bereitstehen. Diese zuletzt genannten Anforderungen gelten alle der Vermeidung des Eindringens von Kraftstoff in das Grundwasser.
  6. Bei Übersteigen des Tankvolumens von 1.ooo Litern besteht eine Anzeigepflicht beim Landratsamt oder anderen örtlichen Behörden. Ein Vorteil des Dieseltanks mit maximal 1.000 Liter Füllmenge ist die Zulässigkeit von handbetriebenen Pumpen. Über dieser Kapazität dürfen nur Abgabeeinrichtungen mit selbsttätig schließenden Zapfventilen zum Einsatz kommen. 


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